Die Tiervermittlungserlaubnis, § 11 TierSchG

Die Vermittlung ausländischer Tiere nach Deutschland ist gesetzlich geregelt. Das Tierschutzgesetz verlangt von Organisationen und Privatpersonen, die Auslandstierschutz betreiben, eine gesonderte Erlaubnis gemäß § 11 TierSchG Abs. 1 S.1. Eine Einschränkung dieser Voraussetzung besteht bei Tieren, die ‘unentgeltlich’ aus dem Ausland nach Deutschland verbracht werden. Ausstellende Behörde ist das Veterinäramt.

Der Gesetzgeber will durch diese Regelung das Wohl der Tiere fördern, indem die Sachkunde und Zuverlässigkeit der vermittelnden Tierschützer sichergestellt wird. Die Regelung ist nicht unumstritten. Auslandstierschutz ist auch auf europäischer Ebene Thema.

Bei uns heißt der Praktiker unter den Hundeprofis im Gründungsteam Peter. Er ist unser Mitglied mit “Elfer” Sachkunde-Nachweis und führt neben der Erlaubnis zur Tiervermittlung auch noch die Erlaubnis zur Ausbildung von Jagdhunden – und hat die nächsten Scheine schon in Planung. Sein Wissen ist doppelt und dreifach zertifiziert und Ehrenamt, Hobby und Profession zugleich.

Unsere Hunde werden so den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechend vermittelt und reisen mit ordentlichen Papieren sowie dem erforderlichen Impfschutz ein.