Sie klingt nach Arzttermin und ist ebenfalls offizieller Bestandteil des Adoptionsverfahren: die Vorkontrolle, sprich der Besuch beim Neubesitzer und das persönliche Kennenlernen. Wir kommen vorbei und tauschen uns aus, wir lernen die neuen Hundebesitzer, die Lebensumstände, die Räumlichkeiten und Umgebung kennen. Wir scheuen keinen Aufwand, dafür quer durch Deutschland zu reisen, es ist uns wichtig und es gehört dazu. Außerdem sind wir als vermittelnder Tierschutzverein in der Regel der einzige Beteiligte während des gesamten Adoptionsverfahrens, der Hund und Herrchen beide persönlich kennt. Auf unsere Spürnase kommt es an.
Die Vorkontrolle ist keine reine Neugier oder reines Vergnügen, sie ist ist Pflicht. Der Tierschutzgedanke steht im Vordergrund und will möglichst viel Sicherheit, dass der Hund tiergerecht untergebracht wird in einem Zuhause, das zu ihm passt und das von Dauer ist. Unsere Aufgabe ist es, ein entsprechendes Formular, den sog. Vorkontroll-Bogen, zu archivieren und im Falle des Falles nachlesen zu können, was uns damals dazu bewogen hat, den Hund an diese Adresse zu vermitteln. Ähnlich wie bei der Selbstauskunft, werden die Rahmenbedingungen schriftlich festgehalten, weil sie immer eine gewissen Relevanz. Wenn das Veterinäramt im Einzelfall nachhakt, muss es auch für Außenstehende möglich sein, die Entscheidungsgrundlage und den Hergang der Adoption nachzuvollziehen.
Bei aller Erfahrung beim Vermitteln von Hunden, auch für die Intuition will sich nicht nur auf ein Telefonat oder ein paar E-Mails stützen müssen. Selbst das gute Gespür braucht ein paar Fakten – und eine Nachkontrolle, sicher ist sicher.