Vertrag & Schutzgebühr

Für jedes Tier fällt bei Vermittlung eine Schutzgebühr von 420 € (Welpen o.  erwachsene Hunde) an, die der neue Besitzer zu tragen hat. Die Schutzgebühr bündelt die Kosten, die für den vermittelten Hund bis zu diesem Zeitpunkt entstanden sind. Einkalkuliert sind die Impfungen, der Mikrochip sowie EU-Pass und falls notwendig die Kastration. Auch der Transport von Rumänien nach Deutschland und eine Pauschale für die Futterkosten und die Unterbringung in der Rettungsstation im Ausland muss davon bezahlt werden. Die Höhe der Schutzgebühr ist im Tierschutzvertrag fixiert.

Die Schutzgebühr enthält keinerlei Gewinnspanne, sondern soll bei erfolgreicher Vermittlung die Vorleistungen ausgleichen. Sie wird auf den neuen Besitzer umgewälzt, damit der Verein darüber in die nächste Rettung investieren kann. Wenn ein Hund vermittelt ist, wird der freie Platz in der Rettungsstation sofort an einen Nachfolger vergeben.